Studenten, welche die Ergänzungsprüfung in Latein, Griechisch und Hebräisch zum Erwerb des Latinums, Graecums oder Hebraicums ablegen wollen, erhalten auf diesen Seiten Informationen zu Terminen und Ansprechpartnern sowie zum Anmeldeverfahren der für die Abnahme der Latinums-, Graecums- und Hebraicumsprüfung zuständigen Schulbehörden sämtlicher Bundesländer:
Grundsätzlich ist jeder, der ein Abiturzeugnis vorlegen kann, das Latinum, Graecum oder Hebraicum während seiner Schulzeit aber nicht erworben hat, berechtigt, eine entsprechende Ergänzungsprüfung abzulegen.
Die Zulassung zu einer staatlichen Abiturergänzungsprüfung in einem bestimmten Bundeslande hängt in den meisten Fällen davon ab, ob mindestens einer dieser drei folgenden Sachverhalte erfüllt ist:
Anmerkung: In einigen Bundesländern gilt das Absoliveren der Abiturprüfung bzw. den Besuch einer Schule nicht (mehr) als hinreichendes Kriterium für eine Prüfungszulassung. Bitte
informieren Sie sich immer individuell über die aktuellen Zulassungskritierien Ihres Bundeslandes.
Die Ergänzungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:
Schriftliche Prüfung
Im Rahmen der schriftlichen Ergänzungsprüfung müssen Sie einen lateinischen bzw. griechischen Originaltext im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero- bzw. Platon-Stelle in Inhalt, Aufbau und Aussage erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachweisen. Hierzu werden Sicherheit in Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und Grundkenntnisse in der römischen bzw. griechischen Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Während Sie bei der schriftlichen Ergänzungsprüfung in Griechisch allerorts einen Text von Platon erwarten dürfen, ist bei der Ergänzungsprüfung in Latein neben Cicero auch mit anderen Autoren zu rechnen: Sallust, Seneca, Livius oder Caesar. Über den Schwierigkeitsgrad des Textes der Ergänzungsprüfung in Latein oder Griechisch entscheidet jedoch nicht der Autor, sondern die Textwahl der Prüfer!
Mündliche Prüfung
Im Rahmen der mündlichen Ergänzungsprüfung werden Sie mit einer kurzen Textpassage konfrontiert, welche Sie während einer Vorbereitungszeit sprachlich und inhaltlich erschließen müssen. Sie haben damit zu rechnen, daß Sie über eine Demonstration Ihrer Übersetzungsfähigkeiten hinaus grammatische Phänomene erläutern müssen, zum Textgegenstand befragt werden (historisches Hintergrundwissen) oder literarische Stilmittel bestimmen müssen.
Die meisten Bundesländer bieten 2 Prüfungstermine an, von denen gewöhnlich einer im Frühjahr, einer im Herbste liegt.
Die Sprechzeiten der zuständigen Schulbehörden beschränken sich im Wesentlichen auf die Vormittage. Auch während der Sprechzeiten aber sind die Sachbearbeiter telephonisch oft nur schwer erreichbar, weshalb man sich mit einiger hartnäckiger Geduld wappnen sollte.
Achtung: Die Prüfung zum Hebraicum wird nicht von jedem Schulamt angeboten! In jedem Falle jedoch muß Ihnen gewährleistet werden, daß Sie diese Prüfung trotzdem ablegen können. Wir informieren Sie über das Procedere im besonderen.
Bitte beachten Sie, daß sämtliche Angaben zu Ansprechpartnern sowie Anmeldeschluss- und Prüfungsterminen, welche Sie auf den folgenden Seiten zusammengestellt finden werden, stets Änderungen unterliegen können und daher ohne Gewähr sind.
In den meisten Bundesländern liegt der Anmeldeschluß etwa 1 Monat vor dem Prüfungstermin. Man vergewissere sich desbetreffs rechtzeitig bei der zuständigen Behörde.