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Studierende in Bayern (BY), welche das Latinum, Graecum oder Hebraicum nachholen wollen, können Ergänzungsprüfungen aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bei der dortigen Schulbehörde absolvieren.
Unsere Latinum-, Graecum- und Hebraicum-Intensivkurse bereiten auf diese Prüfungen gezielt vor. Wesentliche Informationen zur Latinums-, Graecums- und Hebraicumsprüfung, zur Anmeldung sowie zu Prüfungsterminen finden Sie unterhalb.
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Bitte beachten Sie:
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wir versuchen, die Informationen bezüglich Zulassungsvorrausetzungen, Prüfungsterminen sowie Ansprechpartnern aktuell zu halten. Es ergeben sich allerdings immer wieder Änderungen bzw. Neuerungen, weshalb wir Sie bitten, sich immer individuell bei den zuständigen Behörden über den aktuellen Stand und Ihre Prüfungsmöglichkeiten zu informieren.
In Bayern haben Sie die Möglichkeit, entweder an der regulären Abiturprüfung (Mai) teilzunehmen oder sich in einer der oben angeführten Universitätsstädte der Ergänzungsprüfung (Februar & Juli) zu unterziehen.
Für Information und Anmeldung zur staatlichen Abiturergänzungsprüfung zum Latinum, Graecum oder Hebraicum in Bayern ist zuständig:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
Tel.: 089 / 21 86 - 0 (Zentrale)
Fax: 089 / 21 86 28 00
E-Mail: poststelle@stmukwk.bayern.de
angebotene Prüfungen:
Nähere Informationen und Anmeldung:
Informationen auf der Homepage des Staatsministeriums
Informationen zu Ergänzungsprüfungen für Studierende WS 22/23 und SS 23 vom
31.8.2022
Merkblatt Latinum, Graecum vom 1.8.2022 (PDF)
Merkblatt gesicherte Lateinkenntnisse (Kleines Latinum) vom 1.8.2022 (PDF)
Informationsblatt (ab S.78)
(Im Merkblatt finden Sie die für 2022/23 bestimmten Schulen, welche die Ergänzungs- und Feststellungsprüfungen abnehmen.)
Auszug aus dem Informationsblatt:
2.6.1 Prüfungstermine: Die Ergänzungsprüfung gemäß §96 GSO kann grundsätzlich an jedem öffentlichen Gymnasium, das Latein bzw. Griechisch anbietet, abgelegt werden. Staatliche Gymnasien sind dazu verpflichtet, die Ergänzungsprüfung mindestens einmal im Jahr im Rahmen der Abiturprüfung (Prüfungstermin: jeweils im Mai) abzunehmen (Anmeldung bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres direkt an der jeweiligen Schule).
Daneben gibt es die Möglichkeit, die Ergänzungsprüfung an den Universitätsorten zum Ende jedes KWMBl Nr. 6/2013 81 Semesters an vom Staatsministerium eigens dafür benannten Schulen abzulegen (Anmeldung bis zum 15. Januar für das Ende des Wintersemesters bzw. bis zum 15. Juni für das Ende des Sommersemesters direkt an der jeweiligen Schule).