Live-Onlinekurse
in den Semesterferien & live via Internet
Studierende in Niedersachsen (NI), welche das Latinum, Graecum oder Hebraicum nachholen wollen, können die Ergänzungsprüfung in Latein, Griechisch und Hebräisch zum Erwerb des Latinums, Graecums oder Hebraicums bei der dortigen Schulbehörde absolvieren.
Unsere Latinum-Intensivkurse, Graecum-Intensivkurse und Hebraicum-Intensivkurse bereiten auf diese Prüfungen gezielt vor. Wesentliche Informationen zur Latinums-, Graecums- und Hebraicumsprüfung, zur Anmeldung sowie zu Prüfungsterminen finden Sie unterhalb.
in den Semesterferien & live via Internet
Bei Anmeldung bis zum 18. Juli 2022 zu unseren Live-Onlinekursen im Sommer 2022 erhalten Sie 70 € Rabatt für 6- und 4-wöchige Kurse sowie 30 € Rabatt für 2-wöchige Kurse.
Bitte beachten Sie:
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wir versuchen, die Informationen bezüglich Zulassungsvorrausetzungen, Prüfungsterminen sowie Ansprechpartnern aktuell zu halten. Es ergeben sich allerdings immer wieder Änderungen bzw. Neuerungen, weshalb wir Sie bitten, sich immer individuell bei den zuständigen Behörden über den aktuellen Stand und Ihre Prüfungsmöglichkeiten zu informieren.
In Niedersachsen gibt es verschiedene Prüfungsorte. Der Prüfungsort, an welchem Sie die Prüfung ablegen können, entscheidet sich danach, an welchem Ort in Niedersachsen Sie Ihr Abitur absolviert oder Ihren Wohnsitz haben. Die für Sie zuständige Regionalabteilung können Sie durch die Informationen in dem untenstehenden Merkblatt des Niederländischen Kultusministeriums eruieren. In diesem finden Sie auch alle anderen Informationen zur Nichtschülerprüfung in Latein, Algriechisch oder Althebräisch:
Homepage des Niederländischen Kultusministeriums inklusive Merkblatt
Ablegung von Ergänzungsprüfungen (Infoblatt, PDF)
Das Infoblatt beinhaltet auch eine Auflistung der zuständigen Schulen, welche die Prüfungen zum Erwerb des Latinums, Graecums oder Hebraicums abnehmen.
Seit dem 1.8.2016 gelten neue Bestimmungen.
Auszug aus dem Informationsblatt:
Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums oder des Hebraicums können auf Antrag ... von Inhaberinnen und Inhabern einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zur Aufnahme eines Studiums in einem grundständigen Studiengang berechtigt, mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Niedersachsen... ablegt werden.
Ein Nachweis über den Wohnsitz im Land Niedersachsen seit mindestens 3 Monaten muss vorgelegt werden. Zuständig ist die Schule, die in räumlicher Nähe zum Wohnort oder Studienort der Bewerberin oder des Bewerbers liegt.
Es wird eine Prüfungsgebühr erhoben von 80-120 Euro (die genaue Höhe wird noch festgelegt).
Die Meldung bei der zuständigen Schule muss fristgerecht zu den jeweils festgelegten Terminen erfolgen.
Einzureichen sind bei der Meldung zur Ergänzungsprüfung folgende Unterlagen:
a) Urschrift oder amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife oder Urschrift oder amtlich beglaubigte Kopie des Bildungsnachweises über die Hoch-schulzugangsberechtigung
gem. § 18 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes;
b) Nachweis über den Wohnsitz im Land Niedersachsen seit mindestens drei Monaten;
c) Lichtbild der Bewerberin oder des Bewerbers, das nicht älter als sechs Monate ist;
d) Übersicht über die Art der Vorbereitung; daraus muss auch hervorgehen, mit welchen Werken einer Autorin oder eines Autors sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders beschäftigt hat;
e) Angabe des für die Vorbereitung benutzten Wörterbuches;
f) Versicherung an Eides Statt, ob, wann und wo schon ein Versuch gemacht wurde, die Ergänzungsprüfung oder eine der Ergänzungsprüfung entsprechende andere Prüfung abzulegen; über eine nicht
bestandene Prüfung ist die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Wird die Ergänzungsprüfung nicht bestanden, so kann sie zweimal wiederholt werden.
Für Information und Anmeldung zur staatlichen Abiturergänzungsprüfung zum Latinum, Graecum oder Hebraicum im Raum Osnabrück sind zuständig:
1. 1 Ratsgymnasium Osnabrück
Tel: 0541 / 3234383
Information:
Die Anmeldung zur Prüfung ist nur mit Erstwohnsitz in unmittelbarer Nähe der Prüfungsorte möglich!
1. 2 Gymnasium Ulricianum (Latinum, Hebraicum)
StD Rüdiger Musolf
Von-Jhering-Str. 15
26603 Aurich
Tel.: 04941 / 92 280
E-Mail: verwaltung@ulricianum-aurich.de oder: musolf@gmx.de
Prüfungstermine 2020/2021:
Die Ergänzungsprüfungen am Gymnasium Ulricianum in Aurich finden im Frühjahr (März / April) sowie im Herbst (September - November) statt.
Ergänzungsprüfungen:
1. 3 Gymnasium Antonianum (Latinum)
Willohstr. 19
49377 Vechta
Tel.: 04441 / 93 140
E-Mail: GyAntonianum@t-online.de
Vermerk von der Homepage des Gymnasiums:
Seit dem Herbst 2018 werden am Gymnasium Antonianum Vechta keine externen Latinumprüfungen mehr durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an die beiden anderen prüfungsberechtigten Schulen im Bezirk Weser-Ems (in Aurich: Gymnasium Ulricianum, Aurich, Tel: 04941 / 92280, www.ulricianum-aurich.net und Osnabrück: Ratsgymnasium Osnabrück, Tel: 0541 / 3234383, www.ratsgymnasium-os.de ). Viel Erfolg!
1. 4 Albertus-Magnus Gymnasium (Graecum)
Hansaplatz 11
26169 Friesoythe
Tel.: 04491 / 92 830
Fax: 04491 / 92 83 29
E-Mail: nicht bekannt
Vermerk von der Homepage des Gymnasiums:
Die Zuständigkeit für die Ergänzungsprüfungen im Fach Griechisch liegt seit dem 19.09.2017 beim Ratsgymnasium Osnabrück. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an: Ratsgymnasium Osnabrück zu Hd. Frau StD’in Laue, Hans-Böckler-Straße 12, 49074 Osnabrück
Für Information und Anmeldung zur staatlichen Abiturergänzungsprüfung zum Latinum, Graecum oder Hebraicum im Raum Lüneburg sind zuständig:
Landesschulbehörde Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Ansprechpartner: Herr Hentschel
Tel.: 04131 / 15 27 53
E-Mail: michael.hentschel@lschb-lg.niedersachsen.de
2. 1 Gymnasium Ernestinum
Burgstrasse 21
D-29221 Celle
Tel: +49 (0)51 41 - 9 92-110 (Sekretariat: Frau Friedling)
Fax: +49 (0)51 41 - 99 21 99
E-Mail: sekretariat@ernestinum-celle.de
Prüfungstermine 2020/2021:
nicht bekannt
2. 2 Gymnasium Athenaeum
Harsefelder Str. 40
21680 Stade
Tel.: 04141 / 52 270
E-Mail: info@athenaeum-stade.de
2. 3 Domgymnasium
Grüne Str. 32
27283 Verden
Tel.: 04231 / 92 380
E-Mail: info@domgymnasium.de
Homepage mit Informationen zur Prüfung & Anmeldung
Prüfungstermine 2020/2021:
Latinum: 11. Mai 2020
Anmeldeschluß: 11. März 2020
Für Information und Anmeldung zur staatlichen Abiturergänzungsprüfung zum Latinum, Graecum oder Hebraicum in Braunschweig ist zuständig:
Wilhelm-Gymnasium
Leonhardstr. 63
38102 Braunschweig
Tel. (Schule): 0531 / 47 05 60
Tel. (Sachbearbeiterin der Bezirksregierung): 0531 / 484 - 3712
Tel. (Leiter der Prüfungskommission): 0531/74380
E-Mail: mail@wilhelm-gym.de
Homepage mit Informationen zur Prüfung
Prüfungstermine 2019/2020:
Herbst/Winter 2019:
Latinum, Graecum: 12. November 2019 (schriftlich), 9. Dezember 2019 (mündlich)
Anmeldeschluss: 17. September 2019
Frühjahr 2020:
Termine sind noch nicht bekannt.
Für Information und Anmeldung zur staatlichen Abiturergänzungsprüfung zum Latinum, Graecum oder Hebraicum in Göttingen sind zuständig:
4. 1 Theologicum
Zimmer II/22
Platz der Göttinger Sieben 2
37073 Göttingen
Ansprechpartnerin: Frau Heike Klischka
Tel.: 0551 / 39 - 7121
E-Mail: h.klischka@mpgg.de
Anmeldungen sind mit den erforderlichen Unterlagen zu senden an:
Frau Heike Klischka
Theologicum
(Briefkasten vor Zi. II/22)
Platz der Göttinger Sieben 2
37073 Göttingen
oder (in Ausnahmen):
Max-Planck-Gymnasium
z.Hd. Heike Klischka
Theaterplatz 10
37073 Göttingen
Tel.: 0551 / 40 04 900
E-Mail: mpg@goettingen.de
Seit dem 1.8.2016 gelten geänderte Rechtsvorschriften zur den Abiturprüfungen. Diese finden Sie im PDF "AVO-GOBAK" auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Homepage der Universität Göttingen
Information:
Die Ergänzungsprüfungen finden viermal jährlich statt, gewöhnlich zu Beginn und zu Ende der Semesterferien, aber außerhalb der Niedersächsischen Schulferien.
Die Prüfungszulassung erfolgt nur, sofern der Erstwohnsitz in unmittelbarer Umgebung von bzw. in Göttingen liegt. Bitte beachten Sie die "Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg" (AVO-GOBAK) § 27 sowie die "Ergänzenden Bestimmungen" .
aktuelles Merkblatt AVO-GOBAK vom 1.8.2016 (zu beachten § 27)
Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.
Prüfungstermine 2019/2020:
Latinum, Graecum
Juliprüfung 2019 - Anmeldeschluß: 28.5.2019, 13 Uhr
Septemberprüfung 2019 - Anmeldeschluß: 22.8.2019, 13 Uhr
Für Information und Anmeldung zur staatlichen Abiturergänzungsprüfung zum Latinum, Graecum oder Hebraicum in Hannover ist zuständig:
Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium
Seelhorststraße 52
30175 Hannover
Tel.: 0511 / 1684 - 4743
E-Mail: mail@kwrg.de
Prüfungstermine 2019/2020:
Frühjahr 2019
schriftlich: 2. 5. 2019, Anmeldeschluss: 4. 4. 2019
mündlich: 16. 5. 2019
Weitere Prüfungstermine für 2019/2020 sind noch nicht bekannt.
Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor dem Tage der schriftlichen Prüfung.
Informationen:
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Mit dem Antrag ist ein Nachweis erforderlich (Kopie der Anmeldung beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt)), dass der Wohnsitz im Einzugsbereich der Landesschulbehörde Hannover liegt.