Videokurse, Dualkurse & Live-Onlinekurse
zum Starttermin der Wahl oder in den Semesterferien
Studierende in Thüringen (TH), welche das Latinum, Graecum oder Hebraicum nachholen wollen, können die Ergänzungsprüfung in Latein, Griechisch und Hebräisch zum Erwerb des Latinums, Graecums oder Hebraicums bei der dortigen Schulbehörde absolvieren.
Unsere Latinum-Intensivkurse, Graecum-Intensivkurse und Hebraicum-Intensivkurse bereiten auf diese Prüfungen gezielt vor. Wesentliche Informationen zur Latinums-, Graecums- und Hebraicumsprüfung, zur Anmeldung sowie zu Prüfungsterminen finden Sie unterhalb.
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Bitte beachten Sie:
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wir versuchen, die Informationen bezüglich Zulassungsvorrausetzungen, Prüfungsterminen sowie Ansprechpartnern aktuell zu halten. Es ergeben sich allerdings immer wieder Änderungen bzw. Neuerungen, weshalb wir Sie bitten, sich immer individuell bei den zuständigen Behörden über den aktuellen Stand und Ihre Prüfungsmöglichkeiten zu informieren.
Für Information und Anmeldung zur staatlichen Abiturergänzungsprüfung zum Latinum und Graecum in Thüringen ist zuständig:
Schulamt Jena (Standort Stadtroda)
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Eine Prüfung zum Erwerb des Hebraicums wird, soweit wir es in Kenntnis bringen konnten, seitens des Schulamtes in Thüringen nicht abgenommen.
Homepage (Schulämter in Thüringen)
Antrag auf Zuerkennung des Latinums oder des Graecums durch Externenprüfung im Schuljahr 2022/ 2023 (PDF)
Antrag auf Zulassung zu einer Prüfung zum Erwerb des Latinums oder Graecums für Externe (PDF)
angebotene Prüfungen:
Prüfungstermine 2023:
Bitte erfragen Sie diese beim Schulamt.
Anmeldeschluss: spätestens 31.12. des Jahres, dass dem Prüfungsjahr vorausgeht
Zulassungsvoraussetzung (Auszug aus dem Antragsformular):
"Zur Externenprüfung kann zugelassen werden, wer
1.nicht Schüler einer Schule in Thüringen ist,
2.zum Zeitpunkt der Prüfung seit mindestens 6 Monaten mit seinem Hauptwohnsitz im Frei-staat Thüringen gemeldet ist (Nachweis erforderlich),
3.bis zum 31.12.2022 beim zuständigen Staatlichen Schulamt den Antrag unter Angabe dergewählten Externenprüfung gestellt hat."