Die Sprachprüfung zum Erwerb des Hebraicums ist eine sogenannte "Abiturergänzungsprüfung" bzw. "(Abitur-)Erweiterungsprüfung" und wird ausschließlich von der Schulbehörde des jeweiligen
Bundeslandes abgenommen.
Das Zertifikat, welches durch erfolgreiches Bestehen der Hebraicumsprüfung bei einer Schulbehörde erworben wird, hat deutschlandweit an jeder Universität Gültigkeit. Von der Universität erworbene
Hebraicum-Zertifikate haben keinen Anspruch auf allgemeine Anerkennung. Unsere Online-Kurse bereiten auf alle Hebraicumsprüfungen an Universitäten und Schulbehörden vor.
Sofern Sie nur "Hebräischkenntnisse" für Ihr Studium nachweisen und nicht das "Hebraicum" erwerben müssen, können Sie nach Absprache mit Ihrer Universität in unserem Intensivkurs erworbene
Hebräischkenntnisse durch ein Zertifikat nachweisen, welches wir Ihnen am Ende des erfolgreich absolvierten Hebräisch-Intensivkurses sowie nach bestandener Abschlußklausur ausstellen.
Bitte informieren Sie sich immer speziell für Ihren Studiengang, ob unser Zertifikat anerkannt wird. Hierzu empfehlen wir das Herunterladen und Ausdrucken unseres Musterzertifikates zur Vorlage während der Absprache.
Unsere Kurse bereiten auf alle Hebraicumsprüfungen an Universitäten und Schulbehörden vor. Sie berücksichtigen insbesondere die Richtilinien und Termine der Schulbehörde Berlin.
Grundsätzlich gilt, daß Sie die Prüfung bei der Schulbehörde des Bundeslandes absolvieren können, in welchem Sie Ihr Abitur absolviert haben oder an einer
Universität inskribiert sind oder mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind (einige Bundesländer haben diesbezüglich abweichende Regelungen getroffen).
Wenn Sie sich über Termine, Adressen und Ansprechpartner der Schulämter der einzelnen Bundesländer informieren wollen, haben wir auf unserer Seite
"Ergänzungsprüfungen" allgemeine Informationen diesbezüglich sowie unter den nachfolgend blau-markierten Links spezifische
Informationen der einzelnen Bundesländer zusammengestellt: